Seelsorgeverband | Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi
Partieller Kirchenaustritt / Austritt aus der Steuerkirche
Ein partieller Kirchenaustritt?
Die Fragen nach dem Austritt aus der Kirchgemeinde erreichen uns täglich.

Spende man, wem man will. Sicher kann keine Landeskirche noch Bistum die obligatorischen Spenden für kirchliche Dienste verlangen. Das Kirchenrecht gibt Garantie für den kostenlosen Dienst der katholischen Kirche. Aus der Reformation wurde gelernt, wohl aber noch nicht im Zwingli oder Calvinland.

Am Besten SPENDEN Sie dort, wo die Kirche ihrer Sendung bewusst nachkommt und Sakramente ermöglicht sowie die Eucharistie als Zentrum des katholischen Glaubens feiert und nicht mit alternativen Events ersetzt. Der partielle Austritt ist ein laut Landeskirche offizieller Akt und praktisch eine Ablehnung der Finanzierung der von der Landeskirche(n) erzwungenen "Nationalkirche bzw. SCHWEIZER Kirche", die weder registriert noch anerkannt ist.
Suchen Sie eine Logik des partiellen Austritts?, dann beantworten Sie sich die Frage: wird dem in der Schweiz ausgetretenen Katholiken in der gesamten katholischen Kirche der Zugang zu den Sakramenten verweigert? Nein. Also lokal ist es wohl so ein Verbot auch nicht möglich, denn das Sakramentengut ist kein Produkt "aus der Region".

Das Bundesgericht hat 2007 entschieden, dass jemand aus der staatskirchenrechtlichen ­Körperschaft, Kirchgemeinde, austreten und gleich­zeitig erklären kann, trotzdem katholisch bleiben zu wollen.

Wer aus persönlichen Gründen der eigenen Kirchgemeinde den Austritt erklärt und weiterhin am kirchlichen Leben samt Sakramenten teilnehmen will, bleibt trotzdem verpflichtet, die Kirche finanziell zu unterstützen, wo er will. Wenn Sie nur aus der Steuerkirche, nicht aber aus der Glaubensgemeinschaft austreten, müssen Sie zunächst formell austreten.

Dafür ist der Musterbrief: "Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft ohne Abwendung von der sakramental verfassten Kirche" zu verwenden.
Ein Formular zum Download steht Ihnen zur Verfügung.
Wer ausgetreten ist, kann demnach Geldbeträge in Form von Spenden jeder Organisation zukommen lassen. Selbstverständlich sind Spenden jederzeit möglich.

So paradox die Situation erscheinen mag, so einfach ist die Lösung. Anstatt das sinkende Schiff der "Lobbykirche" zu finanzieren, lassen sie es stehen. Wenn es dem Bischof nicht einmal darum geht, die katholische Lehre zu verteidigen, also die Landeskirche in ihrem rechtlichen Rahmen einzuschränken, tun Sie selbst den vernünftigen Schritt, indem Sie den Geldhahn zudrehen, von dem die Landeskirchen leben. Erklären Sie Ihren Austritt aus der Kirche vor Ende des Jahres. Der Austritt aus der Kirche wird bewirken, was die Petitionen an den Bischof nicht bewirken konnten - die staatliche Kirchenbehörde sterben zu lassen und entmachten. Bleiben Sie dennoch katholisch (vgl. CIC) und bleiben Sie Jesus Christus treu.
Bei Eintritt bzw. Wiedereintritt können Sie in die Steuergemeinschaft der Kirche jede Zeit aufgenommen werden, sobald diese sich wieder für die katholischen Werte einsetzt.